Was muss eine Firmenwebseite rechtlich enthalten?

Stand:

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen über rechtliche Anforderungen an Firmenwebseiten. Dies ist keine Rechtsberatung. Jedes Unternehmen sollte die eigenen rechtlichen Anforderungen individuell überprüfen und bei Bedarf einen Anwalt oder spezialisierte Beratung einkonsultieren.

Eine rechtlich konform umgesetzte Firmenwebseite ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch des Vertrauens. Potenzielle Kunden, Partner und Behörden erwarten vollständige und korrekte Angaben. In Deutschland gelten dabei verschiedene Gesetze – von der Anbieterkennzeichnung über Datenschutz bis hin zu Barrierefreiheit. Welche Anforderungen genau zutreffen, hängt vom Umfang der Website, den angebotenen Services und der Zielgruppe ab.

Anbieterkennzeichnung: Das Impressum nach § 5 DDG

Das Impressum ist für gewerbliche Websites in Deutschland Pflicht – mit wenigen Ausnahmen. [1] Jede kommerzielle oder berufliche Webseite muss klar erkennbare Angaben über den Anbieter enthalten. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es Nutzern, den Verantwortlichen schnell zu identifizieren.

In das Impressum gehören typischerweise:

  • Name und Anschrift des Unternehmens oder der natürlichen Person
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Kontakt
  • Handelsregisternummer (bei eingetragenen Kaufleuten)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Name des Geschäftsführers oder Vertretungsberechtigten
  • Berufsbezeichnung und zuständige Kammer (bei reglementierten Berufen)
  • Verweise auf anwendbare Berufsregeln und deren Zugang (z. B. für Ärzte, Anwälte)

Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Eine Verlinkung auf jeder Seite im Footer oder als Menüpunkt ist die Standardlösung. Ein vages „Disclaimer" oder eine versteckte Seite erfüllt diese Anforderung nicht.

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzerklärung – bzw. Datenschutzinformation – quasi zwingend erforderlich. [3] Sie muss informieren, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert werden und zu welchem Zweck.

Eine vollständige Datenschutzerklärung deckt üblicherweise ab:

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Name und Kontakt)
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Empfänger von Daten (z. B. Hosting-Anbieter, CMS-Plattformen)
  • Speicherdauer von Daten
  • Rechte der Nutzer (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch)
  • Server-Log-Daten und Zugriffsprotokolle
  • Cookies und lokale Speichertechnologien
  • Embedding von externen Inhalten (z. B. Google Maps, YouTube, Schriftarten)
  • Marketing- und Analyse-Tools (z. B. Google Analytics, LinkedIn-Pixel)
  • Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt

Die Datenschutzerklärung muss truthful und aktuell sein. Wenn sich die technische Infrastruktur ändert – etwa ein neuer Hosting-Anbieter – muss die Erklärung angepasst werden. Dies ist Teil der notwendigen Aktualität der rechtlichen Inhalte.

Cookies und eingebettete Dienste: Einwilligung nur wo erforderlich

Ein häufiger Irrtum: Nicht jede Website braucht automatisch ein Cookie-Banner. Ein Cookie-Banner ist nur erforderlich, wenn die Website tatsächlich Cookies setzt oder andere Tracking-Technologien einsetzt, die einer Einwilligung bedürfen. [2]

Eine einfache Unternehmenswebseite ohne Analyse, Werbung oder externe Scripts kann ohne Banner auskommen – solange auch der Server keine fortgeschrittenen Tracking-Daten sammelt. Wichtig ist: Das Konzept sollte konsistent sein. Wenn Analytics oder Facebook-Pixel zum Einsatz kommen, ist eine Einwilligung erforderlich.

Bei embedded Services gilt:

  • Google Maps: Einwilligung erforderlich (externes Laden), es sei denn, nur eine statische Karte wird angezeigt
  • YouTube-Videos: Einwilligung erforderlich für embedded Player
  • Google Fonts: Technisch keine Einwilligung, aber Transparenz in der Datenschutzerklärung nötig
  • Social-Media-Buttons: Je nach Implementierung (Plugin vs. Link) unterschiedliche Anforderungen
  • Google Analytics: Einwilligung erforderlich (oder Anonymisierung mit Pseudonymisierung)

Die Einwilligung muss aktiv erfolgen – „Opt-in" statt „Opt-out". Das bloße Weitersurfen zählt nicht als Einwilligung.

Lassen Sie Ihre Website rechtlich überprüfen

Projekt anfragen

Urheberrecht, Bildrechte und Markenrecht

Jedes Bild, Foto, Video oder Design auf einer Website unterliegt dem Urheberrecht. Das bedeutet: Ohne ausdrückliche Lizenz oder Genehmigung darf Fremdmaterial nicht verwendet werden. Dies ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch zentral für eine vertrauenswürdigen Website.

Bei der Bildnutzung sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Stock-Fotos: Lizenz kaufen oder kostenlose Lizenzen (CC0, CC-BY) mit korrekter Namensnennung nutzen
  • Mitarbeiterfotos: Schriftliche Genehmigung und ggf. Geldleistung dokumentieren
  • Kundenbewertungen mit Fotos: Explizite Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen
  • Logo und Markenzeichen: Eigentum oder lizenziert verwenden
  • Fremde Designs oder Inhalte: Nicht kopieren – Klagen wegen Plagiats sind nicht selten

Ein einfacher Satz wie „Bildrechte liegen bei uns" schützt nicht vor Haftung, wenn die tatsächlichen Rechte nicht geklärt sind. Dokumentation ist wichtig.

Barrierefreiheit nach dem BFSG – nicht für alle Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt seit 2025 für bestimmte Unternehmen Anforderungen an digitale Produkte vor, einschließlich Websites. [4] Allerdings: nicht jede kleine Unternehmenswebseite ist ab sofort verpflichtet.

Die Anforderungen gelten differenziert:

  • Mikrounternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz): Weniger strikte oder gar keine Anforderungen
  • Größere Unternehmen und öffentliche Behörden: Websites müssen der WCAG-2.1-AA-Norm entsprechen
  • Der Umfang der Website spielt eine Rolle: Eine reine Visitenkarte ist anders zu bewerten als ein E-Commerce-Plattform oder ein Service-Portal

Barrierefreiheit bedeutet: blinde und sehbehinderte Nutzer können die Site mit Screen-Reader nutzen; die Tastaturnavigation funktioniert; Videos haben Untertitel; Farben allein vermitteln keine wichtigen Informationen. Eine individuelle Beratung ist hier sinnvoll, um Überflüssiges zu vermeiden und echte Anforderungen zu erfüllen.

Rechtliche Aktualität und Einzelfallprüfung

Rechtliche Anforderungen sind nicht statisch. Gesetze ändern sich, Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und neue Dienste erfordern neue Datenschutzüberlegungen. Eine Website, die heute rechtssicher ist, kann in zwei Jahren Lücken aufweisen.

Besonders relevant für Aktualität:

  • Jährliche Überprüfung von Datenschutzerklärung und Impressum
  • Änderungen bei genutzten Tools und Services dokumentieren
  • Aufträge an Dienstleister (Hosting, CMS, Analyse) mit Datenverarbeitungsverträgen (DPA) absichern
  • AGB: Nur erforderlich, wenn Transaktionen, Abos oder Nutzungsbedingungen relevant sind – nicht als Standardaufkleber für jede Website

Die Gesamtinhaltsstruktur und die technischen Umsetzung sollten von Anfang an mit rechtlichen Anforderungen koordiniert werden – nicht als Nachbesserung später.

Fazit: Rechtliche Anforderungen hängen von Funktionen, Zielgruppe und Geschäftsmodell ab. Lassen Sie die technischen und inhaltlichen Anforderungen frühzeitig einplanen.

Bereit? Capy-bara hilft.

Projekt anfragen

Quellen & weiterführende Informationen

  1. [1]Gesetze im Internet: § 5 Diensteanbieter-Kennzeichnungspflicht (DDG). https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html. Abgerufen am 13. Juli 2026.
  2. [2]Gesetze im Internet: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). https://www.gesetze-im-internet.de/tdddg/. Abgerufen am 13. Juli 2026.
  3. [3]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj. Abgerufen am 13. Juli 2026.
  4. [4]Gesetze im Internet: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/. Abgerufen am 13. Juli 2026.

Weitere Fragen zur eigenen Webseite